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In der Regel erheben wir branchenübliche Vorschusszahlungen, auch Anzahlungen genannt, bei abgeschlossenen Verträgen mit neuen Klienten. Dafür werden grundsätzlich Anzahlungsrechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer überreicht. Je nach Auftrag, betragen die Anzahlungsrechnungen 30-50% der voraussichtlichen Abschlussrechnung. In Fällen von sehr niedrigen Abschlussrechnungen, verzichten wir auf eine Vorschusszahlung. Die Vorschusszahlungen werden in der Regel von Konto zu Konto überwiesen. In manchen Fällen akzeptieren wir auch Barzahlungen gegen Quittung.
Unsere mit Mehrwertsteuer ausgewiesenen Abschlussrechnungen werden mit den aufgeschlüsselten Stunden der Ermittler, den Kosten für Fahrzeuge, gegebenenfalls anfallenden Organisationspauschalen, Spesen, wie Übernachtungskosten und abzüglich geleisteter Vorschusszahlungen ausgestellt. Für die elektronische Übermittlung der Rechnungen an Klienten hat sich der Weg per E-Mail bewährt. Die Begleichung der Rechnungen an uns, erfolgt gewöhnlich von Konto zu Konto.
In den sehr seltenen Fällen wo eine Überzahlung an uns stattgefunden hat, wird der überzahlte Betrag nach Beendigung des Auftrages umgehend an den Klienten zurücküberwiesen. Eine Überzahlung kann entstehen, wenn ein Auftrag aus den verschiedensten Gründen vorzeitig abgebrochen wird und eine Vorschusszahlung höher war, als der durch den Abbruch des Einsatzes niedrigere Abschlussbetrag.
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